Informationen zu oft gestellte Fragen:
Holen Sie vor Vertragsabschluss bitte unbedingt mehrere Angebote ein, um das Preis-/
Leistungsverhältnis zu überprüfen. Zahlen Sie die Gesamtsumme erst dann (sofern keine
Ratenzahlung vereinbart ist), wenn das Gerät einwandfrei funktioniert und vorschriftsmäßig
eingebaut ist. Eine Einweisung des Monteurs sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Den Treppenlift von der Steuer absetzen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Treppenlift von der Steuer absetzen.
Wichtig ist: Gehen Sie vorher zum Arzt und lassen Sie sich per Attest die Notwendigkeit
eines Treppenlifts bescheinigen. So mildern Sie den Kaufpreis etwas ab. Ohne die
Bescheinigung wird es schwer bis fast unmöglich sein, das Gerät von der Steuer
abzusetzen.
Staatliche Förderung
In einigen Bundesländern wird der behindertengerechte Umbau der Wohnung staatlich
gefördert. Ansprechpartner sind hier die Wohnungsbauförderungsstellen. Sie helfen bei der
Beantragung und helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter. Die Höhe der Förderung kann je
nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Wir bieten unseren Kunden 50% bei Auftrag und 40% nach Montage und 10 Sicherheitseinbehalt an.



